Schlichtung von Rechtsstreiten und Streitverfahren
Sofern Rechtsstreite aufkommen, können die Parteien außerstreitigen und streitigen Schlichtungsformen wählen. Es wird von uns in erster Linie angestrebt, dass nebst der Geltendmachung der Interessen unserer Klienten der besagte Rechtsstreit in optimaler Weise geklärt wird. Sofern es keine außerstreitige Lösung gibt, kommt es zum Gerichtsverfahren. Wir stehen unseren Mandanten im Rahmen beider Schlichtungswege mit komplexen Leistungen zur Verfügung.
- Erhebung und Analyse von strittigen Situationen, Beratung
- Risikoanalyse
- Vertretung im Rahmen von Abstimmungsverhandlungen, Erstellung von Vergleichsurkunden
- Prozessvorbereitung
- Vertretung vor Zivilgerichten, Handels- und Schiedsgerichten
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